Rechtsstatus: Fortgeschritten
Typische Einsätze: Angebote, Freigaben, NDAs
Rechtsstatus: Qualifiziert (eIDAS/ZertES)
Typische Einsätze: Arbeitsverträge, Kündigungen, Behördenakte
Gemäß Art. 25 Abs. 2 der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 ist die qualifizierte elektronische Signatur rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern:
- ein qualifiziertes Zertifikat verwendet wird,
- die Signatur mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit erstellt wurde,
- ein vertrauenswürdiger Anbieter (QTSP) nach eIDAS verwendet wurde.
In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03) die Anerkennung elektronischer Signaturen.
Laut ZertES gilt:
- Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der eigenhändigen Unterschrift im Sinne von Art. 14 Abs. 2bis OR gleichgestellt.
- Es muss ein Zertifikat einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten (z. B. Swisscom Trust Services) verwendet werden.
- Die Signatur erfolgt über eine sichere Signaturerstellungseinheit (z. B. MobileID, Smartcard, HSM).
Dank der Nutzung von Signaturanbietern wie Skribble mit EU- & CH-konformen Identitätsanbietern kann die QES grenzüberschreitend eingesetzt werden. Typische Einsatzbereiche:
- Arbeits- und Dienstverträge,
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV),
- Handelsverträge,
- HR-relevante Dokumente mit Schriftformerfordernis
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