Typen von Signaturen

FES (AES)

Rechtsstatus: Fortgeschritten
Typische Einsätze: Angebote, Freigaben, NDAs

QES

Rechtsstatus: Qualifiziert (eIDAS/ZertES)
Typische Einsätze: Arbeitsverträge, Kündigungen, Behördenakte

Rechtsgültigkeit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES)

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erfüllt die höchsten Anforderungen an die digitale Unterzeichnung von Dokumenten und ist sowohl in der Europäischen Union als auch in der Schweiz rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt –
jeweils basierend auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen.

Europäische Union – eIDAS-Verordnung

Gemäß Art. 25 Abs. 2 der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 ist die qualifizierte elektronische Signatur rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, sofern:
- ein qualifiziertes Zertifikat verwendet wird,
- die Signatur mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit erstellt wurde,
- ein vertrauenswürdiger Anbieter (QTSP) nach eIDAS verwendet wurde.

Schweiz – Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES)

In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03) die Anerkennung elektronischer Signaturen.
Laut ZertES gilt: 
- Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist der eigenhändigen Unterschrift im Sinne von Art. 14 Abs. 2bis OR gleichgestellt.
- Es muss ein Zertifikat einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten (z. B. Swisscom Trust Services) verwendet werden.
- Die Signatur erfolgt über eine sichere Signaturerstellungseinheit (z. B. MobileID, Smartcard, HSM).

Grenzüberschreitende Gültigkeit (EU ↔ CH)

Dank der Nutzung von Signaturanbietern wie Skribble mit EU- & CH-konformen Identitätsanbietern kann die QES grenzüberschreitend eingesetzt werden. Typische Einsatzbereiche:
- Arbeits- und Dienstverträge,
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV),
- Handelsverträge,
- HR-relevante Dokumente mit Schriftformerfordernis

Fazit

Die qualifizierte elektronische Signatur über DOKinform® Sign4ELO in Verbindung mit Skribble
ist rechtlich verbindlich und erfüllt die Anforderungen sowohl der EU (eIDAS) als auch der Schweiz (ZertES).
Sie ist in beiden Rechtsräumen der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt.

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